Verfahren
Wie funktioniert die Vergabe?
Zielgruppe: Wer ist empfangsberechtigt?
Im Sinne der Bildungsscheckförderung werden Bildungsschecks an Unternehmen (Betrieblicher Zugang) oder einzelne Beschäftigte (Individueller Zugang) ausgegeben, deren Standort bzw. Arbeitsstätte in NRW liegt. Der Bildungsscheck kann auch für Bildungsurlaub verwendet werden, wenn sichergestellt ist, dass damit nicht die Kosten für Anreise, Unterkunft und Verpflegung finanziert werden. Beschäftigte dürfen im laufenden und im vorangegangenen Jahr an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben.
Zu den empfangsberechtigten Beschäftigten zählen:
Zu den empfangsberechtigten Unternehmen zählen:
bei der Berechnung der Beschäftigtenzahl eines Unternehmens sind zu berücksichtigen:
a) Lohn- und Gehaltsempfänger,
b) für das Unternehmen tätige Personen, die in einem Unterordnungsverhältnis zu diesem stehen und nach nationalem Recht Arbeitnehmern gleichgestellt sind,
c) mitarbeitende Eigentümer,
d) Teilhaber, die eine regelmäßige Tätigkeit in dem Unternehmen ausüben und finanzielle Vorteile aus dem Unternehmen ziehen
Zu den nicht empfangsberechtigten Personen zählen:
Bereiche der beruflichen Weiterbildungsförderung
Was wird gefördert?
Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Tätigkeit vermitteln. Dazu zählen z. B Kurse zur Verbesserung
der allgemeinen und speziellen Sprachkenntnisse (z. B. Business English, Prüfungsvorbereitungskurse für LCCI-Zertifikate, Deutsch für Ausländer, Chinesisch für Geschäftsleute etc.)
der EDV-Kenntnisse
der Lern- und Arbeitstechniken
der Schlüsselqualifikationen
der Medienbildung
Weiterbildungsangebote in Form von Fernunterricht, E-Learning und Blended Learning, sofern diese den Anforderungen nach dem Fernunterrichtsschutzgesetzt genügen.
Nicht gefördert werden arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie:
Maschinenbedienerschulungen und Trainings, die dem Verkauf spezifischer Produkte dienen
Kurse, die ausschließlich zur Erlangung rechtlich vorgegebener Befähigungs- und Sachkundennachweise notwendig sind
Kurse, die dem Erwerb von Fahrerlaubnissen dienen
Angebote, die der reinen Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der sportlichen, künstlerischen oder kunsthandwerklichen Betätigung dienen
Weiterbildungsangebote, die dem Grunde nach staatlich gefördert werden können, insbesondere nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz – BaföG -, dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – AFBG –
Weiterbildungsangebote, die nach § 79 SCB III bereits gefördert werden