Steuerfreibetrag für betriebliche Gesundheitsförderung
Ab 2008 bleiben Arbeitgeberleistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu 500 EUR je Mitarbeiter/in und Jahr steuer- und
sozialversicherungsfrei
(§ 3 Nr. 34 EStG).
Welche Maßnahmen zur Gesundheitsförderung sind begünstigt?
Mit dem Steuerfreibetrag sollen Arbeitgeber motiviert werden, betriebsinterne Maßnahmen der Gesundheitsförderung für die Mitarbeiter/innen durchzuführen. Steuerbegünstigt sind
gesundheitsfördernde Maßnahmen auf der Grundlage der gesundheitsfachlichen Bewertungen der Krankenkassen, die in § 20 SGB V geregelt sind:
Verbesserung des allgemeine Gesundheitszustandes (Primärprävention):
- Bewegungsgewohnheiten (Reduzierung von Bewegungsmangel, Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch verhaltens- und
gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme)
- Ernährung (Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung, Vermeidung und Reduktion von Übergewicht)
- Stressbewältigung und Entspannung (Förderung individueller Kompetenzen der Belastungsverarbeitung zur Vermeidung stressbedingter Gesundheitsrisiken)
- Suchtmittelkonsum (Förderung des Nichtrauchens, gesundheitsgerechter Umgang mit Alkohol, Reduzierung des Alkoholkonsums)
Betriebliche Gesundheitsförderung
- arbeitsbedingte körperliche Belastungen (Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen des Bewegungsapparates)
- gesundheitsgerechte betriebliche Gemeinschaftsverpflegung (Ausrichtung der Betriebsverpflegungsangebote an Ernährungsrichtlinien und Bedürfnisse der
Beschäftigten, Schulung des Küchenpersonals, Informations- und Motivierungskampagnen)
- Suchtmittelkonsum (rauchfrei im Betrieb, Nüchternheit am Arbeitsplatz)
Quelle: www.steuerrat24.de