Steuerfreibetrag je Mitarbeiter/in


 

 

Steuerfreibetrag für betriebliche Gesundheitsförderung

 

Ab 2008 bleiben Arbeitgeberleistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu 500 EUR je Mitarbeiter/in und Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei

(§ 3 Nr. 34 EStG).

 

 

 

Welche Maßnahmen zur Gesundheitsförderung sind begünstigt?

 

Mit dem Steuerfreibetrag sollen Arbeitgeber motiviert werden, betriebsinterne Maßnahmen der Gesundheitsförderung für die Mitarbeiter/innen durchzuführen. Steuerbegünstigt sind gesundheitsfördernde Maßnahmen auf der Grundlage der gesundheitsfachlichen Bewertungen der Krankenkassen, die in § 20 SGB V geregelt sind:

 

Verbesserung des allgemeine Gesundheitszustandes (Primärprävention):

 

  • Bewegungsgewohnheiten (Reduzierung von Bewegungsmangel, Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme)
  • Ernährung (Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung, Vermeidung und Reduktion von Übergewicht)
  • Stressbewältigung und Entspannung (Förderung individueller Kompetenzen der Belastungsverarbeitung zur Vermeidung stressbedingter Gesundheitsrisiken)
  • Suchtmittelkonsum (Förderung des Nichtrauchens, gesundheitsgerechter Umgang mit Alkohol, Reduzierung des Alkoholkonsums)

 

Betriebliche Gesundheitsförderung

 

  • arbeitsbedingte körperliche Belastungen (Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen des Bewegungsapparates)
  • gesundheitsgerechte betriebliche Gemeinschaftsverpflegung (Ausrichtung der Betriebsverpflegungsangebote an Ernährungsrichtlinien und Bedürfnisse der Beschäftigten, Schulung des Küchenpersonals, Informations- und Motivierungskampagnen)
  • Suchtmittelkonsum (rauchfrei im Betrieb, Nüchternheit am Arbeitsplatz)

 

Quelle: www.steuerrat24.de